Notartermin – Alles unter Dach und Fach
Der Moment ist gekommen: Ihr Notartermin steht bevor. Damit steht dem erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie in Köthen nichts mehr im Wege. Das Zusammentreffen von Verkäufer und Käufer beim Notar ist von großer Bedeutung. Welche Gründe dafür sprechen und was Sie erwartet, erfahren Sie hier.
Beurkundung des Kaufvertrags für eine Immobilie
Um den Verkauf einer Immobilie, sei es ein Haus oder eine Wohnung, rechtsgültig zu vollziehen, ist eine notarielle Urkunde unerlässlich. Diese notarielle Kaufurkunde wird vom Notar erstellt. Zu diesem Zweck wird ein Termin organisiert, zu dem alle beteiligten Parteien – der Immobilienverkäufer und der Immobilienkäufer – eingeladen werden. Während dieses Treffens wird der Kaufvertrag unterzeichnet und notariell beglaubigt. Somit stellt der Termin beim Notar einen der entscheidenden und bedeutendsten Schritte im Rahmen des Verkaufsprozesses dar. Erfahren Sie hier, wie Sie sich optimal auf den Termin vorbereiten können und welche Schritte während des Treffens sowie danach auf Sie zukommen.
Wie bereite ich mich auf den Notartermin vor?
Bevor Sie einen Notartermin für den Verkauf Ihrer Immobilie vereinbaren können, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie als Verkäufer zuerst erledigen sollten. Zunächst ist es entscheidend, dass Sie sich mit dem Käufer auf einen Kaufpreis für das Haus oder die Wohnung verständigt haben. Ebenfalls sollten die Zahlungsmodalitäten bereits im Vorfeld geklärt sein. Hat der Käufer Ihnen eine Finanzierungsbestätigung seiner Bank vorgelegt? Wenn all diese Punkte geklärt sind, kann der Termin für den Notar festgelegt werden.
In der Regel wählt der Käufer den Notar aus. Damit der Notar den Kaufvertrag vorbereiten kann, benötigt er von Ihnen bestimmte Unterlagen. Hierfür sind insbesondere Informationen über das Grundbuch, den vereinbarten Kaufpreis sowie den Übergabetermin der Immobilie von Bedeutung. Zudem müssen Sie den Notar über alle relevanten Nebenabreden mit dem Käufer informieren, wie beispielsweise die Übernahme von Einrichtungsgegenständen. Sollten gravierende Sachmängel an Ihrer Immobilie vorliegen, ist es ebenfalls erforderlich, dies dem Notar mitzuteilen.
In der Regel wählt der Käufer den Notar aus. Damit der Notar den Kaufvertrag vorbereiten kann, benötigt er von Ihnen bestimmte Unterlagen. Hierfür sind insbesondere Informationen über das Grundbuch, den vereinbarten Kaufpreis sowie den Übergabetermin der Immobilie von Bedeutung. Zudem müssen Sie den Notar über alle relevanten Nebenabreden mit dem Käufer informieren, wie beispielsweise die Übernahme von Einrichtungsgegenständen. Sollten gravierende Sachmängel an Ihrer Immobilie vorliegen, ist es ebenfalls erforderlich, dies dem Notar mitzuteilen.
Wie läuft der Notartermin ab?

Der Termin beginnt gewöhnlich damit, dass der Notar den gesamten Kaufvertrag in seiner finalen und aktuellen Fassung vorliest. Dadurch erhalten beide Vertragsparteien erneut die Möglichkeit, Fragen zu den Inhalten des Vertrags zu formulieren und eventuelle Unklarheiten anzusprechen. Da der Notar als neutraler Vermittler zwischen dem Immobilienverkäufer und dem Immobilienkäufer agiert, bietet er während des Treffens beiden Parteien eine objektive Beratung an. Er erläutert Fachbegriffe, beantwortet sachlich alle Fragen und klärt mögliche Differenzen. Zudem kann der Notar auf Wunsch auch Änderungen an den Inhalten vornehmen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Sind beide Vertragsparteien mit dem Vertrag für die Immobilie einverstanden, kommt es am Schluss des Treffens zur Vertragsunterzeichnung. Danach besiegelt der Notar den Vertrag.
Wie lange dauert der Notartermin?
Die Dauer eines Termins beim Notar kann stark variieren. Dies ist insbesondere davon abhängig, wie viele Fragen aufgeworfen und Änderungswünsche vorgebracht werden. Sollte der Notar umfassend rechtliche Aspekte erläutern, Unklarheiten klären und notwendige Korrekturen oder Anpassungen vornehmen müssen, so nimmt dies Zeit in Anspruch. In der Regel beläuft sich die Dauer eines solchen Notartermins auf etwa 60 Minuten.
Was geschieht nach dem Notartermin?

Nach dem Termin hat der Notar zahlreiche Aufgaben zu erledigen. Unter anderem benachrichtigt er das zuständige Finanzamt darüber, dass Ihre Immobilie rechtskräftig veräußert wurde. Auf diese Weise kann das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid erstellen und diesen an den neuen Eigentümer versenden. Außerdem sorgt er dafür, dass die neuen Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
Sind beide Vertragsparteien mit dem Vertrag für die Immobilie einverstanden, kommt es am Schluss des Treffens zur Vertragsunterzeichnung. Danach besiegelt der Notar den Vertrag.
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