Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basissatz fällig.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
Es ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen, wenn die Verhandlungsparteien aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufnehmen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist uns unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns die Vertragspartei bekannt zu geben. Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt vorerst gemietet oder vermitteltes Objekt vorerst gemietet oder gepachtet, dann jedoch innerhalb der nächsten 5 Jahre gekauft, so ist die für den Kauf vereinbarte Provision bei Abschluss eines Kaufvertrages fällig abzüglich bereits zuvor geleisteter Provisionszahlungen.
7. Provisionssätze
Die Provisionen für Käufer betragen – soweit nicht anders ausgewiesen:
• bei Kauf auf Wohnen/Gewerbe:
7,14% inkl. MwSt.vom Kaufpreis
Im besonderen Fällen kann die Provisionshöhe individuell vereinbart werden.
Eine abweichende Provisionshöhe von unseren Immobilienangeboten behalten wir uns ausdrücklich vor.
8. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Wir sind berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
9. Schadensersatz durch Interessenten
Vereinbart ein Interessent einen Besichtigungstermin mit uns und nimmt diesen ohne vorherige Absage nicht wahr, so hat er die Aufwendungen zu entschädigen. Hierzu zählen insbesondere Fahrtkosten (0,30 €/km) und Personalkosten (40,00 €/h zzgl. MwSt.).
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Köthen (Anhalt).
SAW Immobilien, Oliver Schwerdtfeger
Stand: 01.03.2019
SAW Immobilien
Oliver Schwerdtfeger
Neustädter Platz 12
06366 Köthen
Telefon: 03496 214431
Fax: 03496 309619
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